Unsere Satzung

Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungszentrum 

1. Name

Das Jugendforum „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungszentrum“ ist die Jugendstruktur des Bochumer Bildungszentrums. Die Satzung des Bochumer Bildungszentrums e.V. (BBZ e.V.) wird als verbindlich anerkannt.

Die Jugendstruktur des Bochumer Bildungszentrums e.V. ist nicht in dem Vereinsregister eingetragen. Aufgrund dessen gelten, soweit rechtlich zulässig, die Vorschriften für den eingetragenen Verein auch für die Jugendstruktur.

2. Ziele und Zweck des Jugendforums

Zweck des Forums ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne der Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Zielgruppe des Jugendforums sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren, welche sich in Eigenregie zusammenschließen, um gemeinsam nachfolgende Interessen zu verfolgen.

Eine erfolgreiche Sozialisation und Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft wurde als primäres Ziel des Jugendforums festgelegt. Dazu werden Aktivitäten für Kinder und Jugendliche in künstlerischen, sozialen sowie kulturellen Bereichen von Mitgliedern organisiert und durchgeführt.

Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit an den jeweiligen Gruppen teilzunehmen oder selbst neue Gruppen vorzuschlagen, sowie Außenstehende (Nichtmitglieder) in ihre Projekte einzubinden, sodass sich das Jugendforum stets dynamisch weiterentwickelt. Im Rahmen der finanziellen, räumlichen und personellen Möglichkeiten wird über die Einrichtung und Durchführung der Gruppe gemeinsam entschieden.

Bei den Gruppen ist von ganz entscheidender Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, nach ihren Neigungen und Eignungen eine starke Persönlichkeit zu entwickeln. Durch die Stärkung der Persönlichkeit und ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein sollen sie den Anforderungen einer sich immer schneller verändernden Umgebung gerecht werden.

Im Rahmen der Jugendarbeit soll auch der interkulturelle Austausch gefördert werden. Für diesen Zweck werden Kulturreisen, Jugendcamps, Berufseinstiegsseminare o.Ä. als Bestandteil unseres Programms organisiert und durchgeführt.

3. Gemeinnützigkeit

Das Jugendforum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Es ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Ziele.

Die Mittel des Jugendforums dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Jugendforums.

Keine Person darf durch Auslagen, welche dem Zweck des Jugendforums fremd sind, durch unverhältnismäßig hohen Vergünstigungen vergütet werden.

Mitglieder haben auch nach dem Ausscheiden gegen das Jugendforum keinen Anspruch auf Auszahlungen des Wertes eines Anteils am Vermögen des Jugendforums.

Für ehrenamtliche Tätigkeiten kann eine Ehrenamtspauschale bis zur jeweils gültigen Höhe ausgezahlt werden. Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeiten eine Vergütung bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale für jedes einzelne Vorstandsmitglied beschließen.

4. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Mitglieder des Jugendforums können alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 11-27 Jahren werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft muss ein schriftlicher Antrag beim Vereinsvorstand gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mitglieder erkennen mit Ihrem Aufnahmeantrag die Satzung des Jugendforums an.

Es gibt einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag. Alle Mitglieder sind an den Jugendversammlungen stimmberechtigt und können für den Jugendvorstand kandidieren. Mitglieder dürfen Veranstaltungsvorschläge machen und an der Planung und Durchführung dieser mitwirken.

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann fristlos abgegeben werden.

Ein Mitglied kann bei Nichteinhaltung der in der Satzung vorgegebener Ziele ohne Einhaltung jeglicher Fristen vom Jugendvorstand aus dem Jugendforum ausgeschlossen werden. Außerdem kann ein Mitglied, welches an zwei folgenden Jugendversammlungen nicht teilnimmt durch Beschluss des Jugendvorstandes aus dem Jugendforum ausgeschlossen werden. Bei Vollendung des 27. Lebensjahres erlischt automatisch die Mitgliedschaft im Jugendforum.

5. Organe des Jugendforums

Organe des Jugendforums sind

    • der Jugendvorstand
    • die Mitgliederversammlung

6. Jugendvorstand und seine Zuständigkeit

Der Vorstand des Jugendforums besteht aus fünf Personen, nämlich

    • dem/der Leiter/-in des Jugendforums
    • dem/der stellvertretenden Leiter/-in des Jugendforums
    • dem/der Kassenwart/-in
    • dem/der Protokollführer/-in
    • mindestens einem/einer Beisitzenden

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt so lange aktiv bis eine Neuwahl durchgeführt wird.

Der Jugendvorstand hat folgende weitere Aufgaben:

    • Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • Auflistung der Ein-und Ausgaben für die Buchhaltung
    • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.
    • Der Vorstand ist berechtigt die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Aktivitäten und Arbeitsvorhaben für das kommende Jahr zu ergänzen und zu ändern.
    • Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Jugendforums zuständig, welche nicht durch die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

 7. Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Jedes Mitglied ab 14 Jahren ist stimmenberechtigt.

Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Eine Entscheidung über Satzungsänderungen bedarf einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Jugendversammlung. Die Satzung des Forums für Jugendarbeit im Bochumer Bildungszentrum darf im Wesentlichen der Satzung des Bochumer Bildungszentrums e.V. nicht widersprechen. Jegliche Satzungsbeschlüsse bzw. -änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, der schriftlichen Zustimmung des Bochumer Bildungszentrums e.V., vertreten durch den Vorstand.

Sofern dem Gesetz oder der Satzung nichts entgegensteht, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder wirksam.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Jugendforums
  • Beschließen der Aktivitäten und Arbeitsvorhaben für das kommende Jahr

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich von dem/der Leiter/-in des Jugendforums, bei dessen/deren Verhinderung von dem/der stellvertretenden Leiter/-in des Jugendforums, durch ein formloses Schreiben und durch einen Aushang in den Räumen des Bochumer Bildungszentrums e.V. angekündigt. Die Tagesordnung erstellt der Jugendvorstand. Mitglieder können auf Wunsch weitere Vorschläge zur Tagesordnung machen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Darüber hinaus kann der Vorstand außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Leiter/-in des Jugendforums und bei dessen/deren Verhinderung von dem/der stellvertretenden Leiter/-in des Jugendforums geleitet. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Protokollführer/-in dokumentiert. Die Art der Abstimmungen muss demokratisch und offen sein.

Zu Satzungsänderung und zu Änderung des Zweckes und zur Auflösung des Forums ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Das Versammlungsprotokoll ist von dem/der noch amtierenden Leiter/-in des Jugendforums und dem/der Protokollführer/-in zu unterschreiben.

Des Weiteren enthält das Protokoll den Ort und Zeitpunkt der Versammlung, den Namen des/der Versammlungsleiters/-in und des/der Protokollführers/-in, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse sowie die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.

8. Kasse

Das Jugendforum führt eine selbstverwaltete Jugendkasse. Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Satzung festgelegten Aufgaben verwendet werden. Ein- und Ausgaben müssen belegt werden.

9. Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Forums für Jugendarbeit im Bochumer Bildungszentrum, bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt sein Vermögen an das Bochumer Bildungszentrum e.V., welches das Geld unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde beschlossen und genehmigt am:

Bochum, 10.07.2020